AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Invaso GmbH

Stand: 05.06.2019


1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen und Angebote der „Invaso GmbH“ (nachfolgend „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Diese gelten auch für sämtliche künftigen Geschäftsverbindungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abwei­chende Bedingungen des Kunden haben keine Geltung. Der Geltung der Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen beim Verkäufer bzw. eines entsprechenden Hinweises des Kunden auf seine Bedingungen nicht wiederholt zu werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren Annahme nicht, dass der Verkäufer derartigen Bedingungen zustimmt.

2. Vertragsschluss

2.1 Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen, Angebote usw. auf der Website, in Prospekten, Anzeigen usw. des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Vertragsangebot. Angebote des Kunden kann der Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen durch Auftragsbestätigung oder Versand bzw. Übergabe der bestellten Waren annehmen.

2.3 Der Kunde kann auch Online-Bestellungen auf der Webseite des Verkäufers aufgeben. In diesem Fall erfolgt die Bestellung elektronisch über das Bestellformular. Nach Auswahl der gewünschten Menge und der Verpackungseinheit kann der Kunde durch Anklicken der Schaltfläche [in den Warenkorb] das gewünschte Produkt in den Warenkorb legen. Durch Anklicken der Schaltfläche [Warenkorb] gelangt er in den Warenkorb. Im Warenkorb kann er durch Anklicken des Symbols [Artikel entfernen] einzelne Positionen wieder aus dem Warenkorb löschen. Änderungen der bestellten Menge sowie der Verpackungseinheit hinsichtlich eines ausgewählten Produkts kann er im Warenkorb in den entsprechenden Feldern für [Menge] und [Verpackungseinheit] und durch anschließendes Anklicken des Buttons [Aktualisieren] vornehmen. Möchte der Kunde die im Warenkorb befindlichen Produkte kaufen, so meldet er sich unter [Mein Konto & Login] direkt mit seinen Zugangsdaten an oder legt bei einer erstmaligen Bestellung ein Kundenkonto an. Durch Anklicken der Schaltfläche [Bestellen] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab und versendet diese an den Verkäufer. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button „Ich akzeptiere die AGBs der Invaso GmbH.“, diese AGB akzeptiert hat. Der Kaufvertrag wird in deutscher Sprache geschlossen. Der Kunde erhält eine automatische Bestätigung über den Eingang der Bestellung per E-Mail an seine E-Mail-Adresse, in der die Bestellung des Kunden nochmals dargestellt wird und die er ausdrucken kann. Ein Vertrag kommt jedoch nicht schon mit dieser Bestätigung des Zugangs der Bestellung, sondern erst mit Übersendung der Annahmeerklärung, die mit separater E-Mail als Auftragsbestätigung versandt wird, oder mit Übersendung der bestellten Ware zustande.

2.4 Der Vertragstext wird unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei dem Verkäufer gespeichert.

2.5 Die AGB sind jederzeit auf der Website des Verkäufers abrufbar und können ausgedruckt und/oder gespeichert werden.

2.6 Mündliche und fernmündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden. Insbesondere sind die Verkaufsangestellten nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

2.7 An Angeboten, Zeichnungen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne seine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Die zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt.

3.2 Die vereinbarte Beschaffenheit der Kaufgegenstände ergibt sich abschließend aus der Auftragsbestätigung sowie aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Kaufgegenstände.

3.3 Die Mindestbestellmenge beträgt 1000 kg. Hiervon abweichend beträgt die Mindestbestellmenge im „BIO Shop“ 750 kg.

3.4 Bei Bestellung von kundenspezifischen Auftragsproduktionen (insbes. nach Kundenwünschen zusammengestelltes Mischfutter) ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Verkäufer bei Vertragsschluss genaue Angaben insbesondere hinsichtlich Menge und Zusammensetzung des von ihm gewünschten Erzeugnisses zu machen.

3.5 Die vom Verkäufer gelieferten Europoolpaletten (umgangssprachlich auch „ Europalette“) sind grundsätzlich nicht im Kaufpreis enthalten. Der Kunde wird diese Europoolpaletten nach dem Entladen der Ware ordnungsgemäß aufbewahren, bis sie von dem Transportunternehmen wieder abgeholt werden. Eine Europoolpalette im Sinne der beiden vorstehenden Sätze ist eine nach EN 13698-1 genormte, mehrwegfähige Flachpalette bzw. Transportpalette aus dem Tauschsystem des Europools. Wird die Ware nicht auf Europoolpaletten, sondern auf einfachen Industriepaletten in Form von Einwegpaletten aus Holz geliefert, sind diese Bestandteil der Warenlieferung und wird der Kunde diese entsorgen.

4. Lieferung; Frachtkosten; Gefahrtragung

4.1 Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, wird die Ware nur innerhalb Deutschland (nur Festland) und Österreich versandt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Transportkosten in den für die zu liefernden Waren vereinbarten Preisen mitenthalten.

4.2 Die Wahl der Transportart und des Transportweges bleibt dem Verkäufer bei Fehlen von Vereinbarun­gen nach bestem Ermessen überlassen.

4.3 Bei Bestellungen, die einen anderen Lieferort als in Ziffer 4.1 vorsehen, muss der Kunde die Ware selbst an dem vereinbarten Ort abholen oder abholen lassen, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.

4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lieferwerk oder das Versandlager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

4.5 Die Ware ist sofort bei Anlieferung auf Frachtschäden zu prüfen. Beanstandungen müssen auf den Frachtpapieren vermerkt werden und vom Zusteller/Fahrer bestätigt werden. Reklamationen / Beschädigungen müssen auch umgehend an den Verkäufer schriftlich gemeldet werden. Hiervon unberührt bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht gem. Ziffer 7.2.

4.6 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.

5. Lieferzeit; Höhere Gewalt

5.1 Auf der Website des Verkäufers angegebene Lieferzeiten werden ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung berechnet, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Kauf auf Rechnung). Sofern für die jeweilige Ware keine Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie ca. eine (1) Woche; etwas anderes gilt bei Käufen im „BIO Shop“, sofern hier für die jeweilige Ware keine Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie bis zu zwei (2) Wochen.

5.2 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden das von ihm ausgewählte Produkt vorübergehend nicht verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

5.3 Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder der Verkäufer noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

5.4 Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

5.5 Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen der Bestellung, welche die Lieferzeit oder bei kundenspezifischen Produkten die Anfertigungsdauer beeinflussen, und nimmt der Verkäufer dieses Änderungsverlangen an, so ist der Verkäufer berechtigt, den Liefertermin nach billigem Ermessen unter Einrechnung einer angemessenen Anlaufzeit neu festzulegen.

5.6 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Wagenmangel, Streckensperre, behinderte Schifffahrt, Streiks, Aussperrung, Naturkatastrophen, Feuer, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufstand, behördliche Anordnungen, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen, Fabrikationseinrichtungen oder der Kraftversorgung, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist in solchen Fällen berechtigt, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit nach Fortfall des Hinderungsgrundes hinauszuschieben.

5.7 Dauert die Behinderung im Sinne vorstehender Ziffer 5.6 länger als drei Monate, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wird in diesen Fällen im Sinne vorstehender Ziffer 5.6 die Leistungserbringung für den Verkäufer unmöglich, so wird er von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so stehen dem Kunden aus diesem Grunde keine Schadensersatzansprüche zu.

5.8 Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 5.6 un­möglich, so wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genom­men oder bei einem Spediteur eingelagert. Mit der Einlagerung geht die Gefahr auf den Kunden über.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Eingang der Rechnung und Ablieferung der Kaufgegenstände beim Kunden fällig und ohne Abzug zu zahlen.

6.2 Der Kunde erteilt dem Verkäufer, soweit im Rahmen der Bestellung nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, bis auf Widerruf die Berechtigung, die geschuldete Vergütung per Bankeinzug von dem vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Konto abzubuchen. Bei Zahlung mittels Abbuchungsauftrag für Lastschriften gewährt der Verkäufer 2 % Skonto. Die Bestätigung des Kreditinstitutes des Kunden zur Vormerkung des Abbuchungsauftrags muss hierzu dem Verkäufer vorliegen.

6.3 Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

6.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle des Verzuges seitens des Kunden gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.

6.5 Andere Zahlungsmittel als Überweisungen, Lastschriftverfahren oder PayPal werden nur unter Vorbehalt angenommen. Barzahlung, Schecks oder Wechselzahlung ist nur nach vorheriger Vereinbarung zulässig. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Ab­zug aller Kosten ergibt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für den Verkäufer verfügbar ist.

6.6 Alle Kosten über die Übermittlung des Rechnungsbetrages an den Verkäufer trägt der Kunde. Zahlungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechungsbetrages an den Verkäufer trägt der Kunde. Reisende und Vertreter des Verkäufers nehmen keine Zahlungen entgegen, es sei denn, dass eine schriftliche In­kassovollmacht vorgelegt wird.

6.7 Etwa vom Verkäufer gewährte Rabatte, Boni und Skonti beziehen sich nur auf Liefe­rungen, für die er ohne rechtliche Schritte volle Bezahlung erhält.

7. Rechte und Ansprüche des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln

7.1 Definition von Sach- und Rechtsmängeln

7.1.1 Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Kaufsache nicht die vertragliche Beschaffenheit gem. vorstehender Ziffer 3.2 aufweist.

7.1.2 Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung der Kaufsache erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden.

7.2 Die Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen bei Sachmängeln setzt voraus, dass der Kunde seiner gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Der Kunde hat die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Sachmangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind dem Verkäufer ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben.

7.3 Der Kunde hat dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, zur Prüfung der gerügten Mängel die reklamierte Ware vor Weiterverarbeitung und Weiterverkauf an Ort und Stelle in unverändertem Zustand zu besichtigen.

7.4 Der Verkäufer ist bei Reklamationen hinsichtlich des Futterwertes oder der tierischen Leistung berechtigt, vom Kunden insbesondere weitere Informationen über Haltungsbedingungen und den Gesundheitsstatus der Tiere zu verlangen sowie die Vorlage von tierärztlichen Untersuchungen zu fordern.

7.5 Bei auftretenden Mängeln leistet der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung). Der Kunde kann innerhalb angemessener Frist eine andere als die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung verlangen, wenn ihm die vom Verkäufer gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Rechte des Verkäufers nach den §§ 439 Abs. 3, 275 Abs. 2 und 3 BGB bleiben hiervon unberührt.

7.6 Setzt der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und schlägt die Nacherfüllung innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Kunden die weitergehenden Rechte zur Minderung oder nach seiner Wahl zum Rücktritt vom Vertrag sowie daneben, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat, im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkungen die Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S. des § 284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadenersatzes statt der ganzen Leistung ist der Kunde jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt. Die Nachfristsetzung, die Erklärung des Rücktritts sowie die Geltendmachung des Schadenersatzes statt der Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Fristsetzung durch den Kunden ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.

7.7 Abweichend von den gesetzlichen Regelungen kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung gesetzten Frist nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, wenn er dies dem Verkäufer spätestens im Zeitpunkt der Fristsetzung mitteilt.

7.8 Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in zwölf (12) Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt ab Ablieferung. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei dinglichen Herausgabeansprüchen Dritter i.S. von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, bei Personenschäden, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Verjährung; bei einer Garantieübernahme gilt dies jedoch nur, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

7.9 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8. Garantien

8.1 Erläuterungen auf der Website bzw. in Verkaufsprospekten des Verkäufers oder in Produktbeschreibungen verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

8.2 Aussagen zum Leistungsgegenstand sind nur dann Garantien, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich durch die Geschäftsleitung des Verkäufers erfolgen und ausdrücklich und wörtlich als “Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie“ gekennzeichnet sind.

9. Haftungsbeschränkungen

Sofern im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, haftet der Verkäufer für den Fall, dass er die fällige Leistung nicht, verspätet oder mangelhaft erbringt, sowie für sonstige Pflichtverletzungen oder sonstige haftungsbegründende Tatbestände nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

9.1 Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:

9.2.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Verkäufer gegebenen Garantie, Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen, sofern sich aus der jeweiligen Garantievereinbarung nicht etwas anderes ergibt.

9.2.2 Der Verkäufer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Verkäufer oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten i.S. von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

9.2.3 Der Verkäufer haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf den Kaufpreis des dem haftungsbegründenden Ereignis zugrundeliegenden Vertrags je Schadensfall.

9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Verkäufers in Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.5 Die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrechte

10.1 Mit einer Gegenforderung kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese vom Verkäufer dem Grunde und der Höhe nach anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur unter den in vorstehender Ziffer 10.10 genannten Voraussetzungen zu, sofern die Forderung, auf die das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).

11.2 Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt – unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB – für den Verkäufer, ohne diesen zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht für den Verkäufer grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer der neuen Sache werden, räumt er dem Verkäufer bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für den Verkäufer. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiter veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.

11.3 Der Kunde ist berechtigt, die dem Verkäufer gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfän­den oder zur Sicherung zu übereignen. Er tritt die ihm aus der Veräußerung entste­henden Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch wird der Verkäufer die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt, wozu der Verkäufer auch selbst berechtigt ist.

11.4 Verfüttert der Kunde an ebenfalls von Dritten unter Eigentumsvorbehalt erworbene oder zur Sicherheit an Dritte übereignete Tiere, hat er den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich bereits jetzt, dem Verkäufer für diesen Fall eine anderweitige gleichwertige Sicherung für die Vorbehaltsware dem Verkäufer einzuräumen.

11.5 Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden zur Leistung gesetzten, angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die von dem Verkäufer gelieferte Ware zu verfügen. Der Verkäufer kann in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Der Verkäufer ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf den Verkäufer zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.

11.6 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.

12. Datenschutz

12.1 Der Verkäufer nimmt eine Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der ihm im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten nur für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen vor.

12.2 Der Verkäufer wird alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen beachten und seine Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichten, diese Bestimmungen ebenfalls einzuhalten.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, nach seiner Wahl den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist ausge­schlossen.

13.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine Lücke aufweisen, so berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzlichen Regelung entspricht. Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lücke im Vertrag hätten.

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